Arbeitsschutz ist beim Heimwerken genauso wichtig wie am Arbeitsplatz
Selbst zu schleifen, zu bohren und zu hämmern, kleine Reparaturen auszuführen und zu renovieren, spart Geld und macht Spaß. Weil eine Arbeit zu Hause meistens schnell beendet werden soll, ist das Unfallrisiko für Heimwerker erhöht. Weil die Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen stets gefährlich ist, muss Unfallverhütung stets an erster Stelle stehen. Der folgende Beitrag informiert darüber, wie sich schwere Unfälle und Verletzungen beim Umgang mit Maschinen und scharfen Werkzeugen beim Heimwerken und am Arbeitsplatz mit wenig Aufwand vermeiden lassen.
Quetschverletzungen der Finger
Quetschungen der Finger zählen zu den häufigsten Verletzungen beim Arbeiten zu Hause und am Arbeitsplatz. Auch diese Verletzungen müssen unbedingt ernstgenommen und behandelt werden. Von qualitativ minderwertigem sowie stumpfen und/oder abgenutzten Werkzeugen geht eine große Verletzungsgefahr aus. Deshalb sollte sowohl in der Hobbywerkstatt als auch am Arbeitsplatz nur qualitativ hochwertiges Werkzeug verwendet werden. Quetschungen der Finger und sonstige Handverletzungen lassen sich zudem durch Tragen von geeigneten, gut sitzenden Arbeitshandschuhen verhindern. Ein häufiger Grund für Verletzungen sind Zeitdruck und Hektik. Deshalb muss für jede Arbeit ausreichend Zeit eingeplant werden. Falls trotz größter Vorsicht ein Unfall passiert, sollte umgehend ein Krankenhaus oder ein Arzt besucht werden.
Schnittverletzungen bis hin zu Amputationen durch Sägen
Sägen kommen am Arbeitsplatz, in der Hobbywerkstatt und im Garten häufig zum Einsatz. Bei der Arbeit mit Klingen, Messern und Sägen ist deshalb besondere Vorsicht nötig. Weil Arbeitshandschuhe von diversen Sägen zum Beispiel Bandsägen und Kreissägen und von Bohrmaschinen erfasst werden können, dürfen bei der Arbeit an diesen Maschinen keine Arbeitshandschuhe getragen werden. Sägen müssen zudem so gehalten werden, dass ein Abrutschen nicht möglich ist. Sie dürfen nicht mit abgeknickten Handgelenk gehalten werden. Das ordnungsgemäße Halten erleichtert ein Produkt mit ergonomischen Handgriff. Das Werkstück muss zudem fest eingespannt werden. Beim Sägen verschiedener Materialien können Reibungswärme und/oder Staub entstehen. Das Tragen einer Atemschutzmaske und einer Schutzbrille ist deshalb Pflicht. Maschinensägen können zudem sehr laut sein, sodass ein Gehörschutz getragen werden muss. Schutzvorrichtungen an Maschinensägen und Bohrmaschinen dürfen auf keinen Fall verändert oder entfernt werden. Es dürfen zudem nur intakte, zur Bearbeitung des entsprechenden Materials geeignete Sägeblätter und sonstige Werkzeuge eingesetzt werden. Abgenutzte Sägeblätter können sich verkanten und zerbrechen. Ist das Sägeblatt nicht ausreichend scharf, ist der Aufwand an Körperkraft höher. Deshalb ist ein sicheres Führen der Säge nicht mehr möglich.
Es dürfen nur für die entsprechende Arbeit geeignete Werkzeuge verwendet werden. Elektronische Geräte müssen an Arbeitsstellen im Übrigen ordnungsgemäß nach der neuen DGUV Vorschrift geprüft worden sein. Ein Schraubendreher ist als Dosenöffner ungeeignet. Zum Schneiden dürfen nur Sicherheitsmesser eingesetzt werden. Diese Werkzeuge sind entweder mit einem automatischen Klingenrückzug oder verdeckten Klingen ausgestattet. Rotierende Werkzeuge dürfen erst abgelegt und gereinigt werden, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind. Eine solide Werkbank trägt ebenfalls dazu bei, schwere Schnittverletzungen oder gar Amputationen von Körperteilen zu vermeiden. Alte Kisten oder Bierkästen sind als Werkbank und Sägetisch völlig ungeeignet. Das Unfallrisiko erhöht sich zudem durch unkonzentriertes Arbeiten. Auf keinen Fall dürfen Kinder mit Werkzeugen und Baumaterialien ohne Aufsicht gelassen werden.
Notfunktionen von Maschinen kennen und Erste Hilfe Maßnahmen für den Ernstfall kennen
Bevor mit einem Werkzeug oder einer Maschine gearbeitet werden, ist es zwingend erforderlich, sich mit der korrekten Bedienung und der Anordnung der Bedienelemente und Notfunktionen vertraut zu machen. Falls trotz großer Vorsicht ein Unfall am Arbeitsplatz oder beim Heimwerken passiert, ist die geleistete Erste Hilfe in vielen entscheidend, wie schwer die Folgen für den Verletzten sind. Weil jede Person im Notfall verpflichtet ist, muss jeder wissen, was zu tun ist. In Unternehmen mit 2 bis 20 Mitarbeitern muss während der Arbeitszeit mindestens ein zum Ersthelfer ausgebildeter Mitarbeiter anwesend sein.
Sowohl in Unternehmen als auch in der Heimwerkerwerkstatt muss ein auf die Verletzungsgefahren abgestimmte, gut zugänglicher Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein. Der Inhalt muss regelmäßig überprüft und aufgefüllt werden.
Notrufnummern von Rettungsdiensten, Krankenhäusern, der Feuerwehr, Polizei, Giftnotrufzentrale und Ärzten müssen zum Beispiel im Erste-Hilfe-Raum oder am Schwarzen Brett ausgehängt sein. Jede Person sollte zudem einen Erste Hilfe Kurs besuchen, um zu erlernen, was im Notfall zu tun ist.